Im Gesellschaftsrecht beraten wir umfassend zu rechtlichen Strukturen und Anforderungen im Bereich der medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sowie bei Kooperationen mit Krankenkassen. Wir unterstützen Sie bei der Gründung von MVZ, der Wahl der geeigneten Rechtsform (z.B. GmbH, GbR) und der Gestaltung von Gesellschafterverträgen. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Einhaltung der berufsrechtlichen Vorgaben und der Zulassungskriterien gemäß SGB V.
Darüber hinaus begleiten wir Sie bei Kooperationsverträgen mit Krankenkassen, insbesondere im Rahmen von selektiven Verträgen, Integrierter Versorgung und Versorgungsmodellen nach §140a SGB V. Wir beraten zu Beteiligungsmodellen von Ärzten und Nichtärzten in MVZ, zur Abrechnungsfähigkeit medizinischer Leistungen sowie zu Compliance-Fragen im Umgang mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Unser Ziel ist es, rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln, die den wachsenden Anforderungen des Gesundheitsmarktes gerecht werden.